Kandidat für das EU-Parlament für die Letzte Generation

Abschluss schneller als die Regelstudienzeit

Veröffentlicht am 17.05.2014.

Während meines Studiums habe ich in einigen Semestern BAföG erhalten. Die Förderungshöchstdauer entspricht dabei der Regelstudienzeit, in meinem Fall also der Zeit, die laut Studienordnung für den Master in Physik insgesamt benötigt wird. Allerdings hatte ich meine wissenschaftliche Arbeit schneller abgeschlossen als es in der Prüfungsordnung vorgesehen war, 🎓💼 wodurch ich meinen Master ebenfalls schneller in der Hand hielt. 🎉

Dafür hat mir das Bundesverwaltungsamt einen Erlass auf die Summe gewährt, die ich vom BAföG zurückzahlen muss. Danke! ❤

Studium

Beschreibung
Ich habe 2009 an der TU Dresden meinen Master in Physik erhalten. Mehr Details zu meinem Werdegang stehen in meinem Lebenslauf.

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