Abschluss schneller als die Regelstudienzeit
Während meines Studiums habe ich in einigen Semestern BAföG erhalten. Die Förderungshöchstdauer entspricht dabei der Regelstudienzeit, in meinem Fall also der Zeit, die laut Studienordnung für den Master in Physik insgesamt benötigt wird. Allerdings hatte ich meine wissenschaftliche Arbeit schneller abgeschlossen als es in der Prüfungsordnung vorgesehen war, 🎓💼 wodurch ich meinen Master ebenfalls schneller in der Hand hielt. 🎉
Dafür hat mir das Bundesverwaltungsamt einen Erlass auf die Summe gewährt, die ich vom BAföG zurückzahlen muss. Danke! ❤