Dresdner Klimaaktivist

Bläul verspricht in Dresden: „Werde mich nicht an Gemälden festkleben“



Der folgende Online-Artikel wurde von den Dresdner Neusten Nachrichten am 22.10.2024 veröffentlicht.


Christian Bläul auf dem Weg in den Verhandlungssaal im Dresdner Landgericht; Quelle Monika Löffler

Ich habe im Mai 2023 eine Unterlassungserklärung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) erhalten. Darin sollte ich mich verpflichten, keine Gemälde oder anderen Kunstwerke zu beschädigen oder mich daran festzukleben. Hintergrund war die Sorge der SKD, dass es im Umfeld der Klimaproteste der „Letzten Generation“ auch zu solchen Aktionen kommen könnte, obwohl ich selbst mich nie an Kunstwerken festgeklebt habe.

Die SKD setzten das Schreiben durch und verlangten zusätzlich rund 1135 Euro an vorgerichtlichen Anwaltskosten. Ich habe die Erklärung zunächst nicht unterschrieben und auch die Kosten nicht akzeptiert, weshalb die Sache vor dem Dresdner Landgericht landete. Dort wurde mir vorgehalten, dass aufgrund früherer Äußerungen in einem Interview eine sogenannte „Erstbegehungsgefahr“ gesehen werden könne.

Ich habe klargestellt, dass ich mich nicht an Gemälde oder Kunstwerke festkleben werde und dass dies für mich nicht infrage kommt. Gleichzeitig wollte ich aber nicht, dass andere Aktivisten durch mein Unterschreiben der Unterlassungserklärung in die Pfanne gehauen werden. Mir ging es dabei weiterhin um Klimaschutz und um die grundsätzliche Wirksamkeit von Protestformen, auch wenn ich für mich persönlich bestimmte Aktionen nicht machen möchte.

Am Ende haben wir uns gütlich geeinigt: Ich habe die Unterlassungserklärung akzeptiert, während die SKD auf die geforderten 1135 Euro verzichtet hat.

Pressearbeit

Ich bin gelegentlich mit Journalistinnen und Journalisten im Kontakt, um zu politische Themen wie Klimaschutz und sozioökonomische Gerechtigkeit zu sprechen.

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