Dresdner Klimaaktivist

Staatlichen Kunstsammlungen

Ich beschreibe hier, wie ich von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) eine Unterlassungserklärung und eine Zahlungsforderung erhalten habe, obwohl ich nie an einer Museumsaktion teilgenommen habe und das auch nie vorhatte. Ich schildere den Verlauf der Zivilklage, die öffentliche und juristische Auseinandersetzung sowie den späteren Vergleich. Diese Klage erschien mir auf wackeligem Fundament zu stehen.

Manche lesen das Vorgehen der SKD als SLAPP (Strategic Lawsuits Against Public Participation) – also als Klage, die abschreckend auf gesellschaftliches Engagement wirken kann.

Christian Bläul sitzt an einem Tisch im Landgericht Dresden. Foto von Thomas Türpe

TAG24: Klima-Rebell vor Gericht: Unterlassung wegen Klebe-Drohung!

23.10.2024

Hier geht es um einen Zivilprozess mit den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden im Zusammenhang mit Klimaschutzprotesten. Auslöser war mein Interview, in dem ich eine bestimmte Protestform nicht ausdrücklich ausgeschlossen habe, obwohl ich selbst nie vorhatte, mich in Museen festzukleben. Die SKD leitete daraus eine sogenannte Erstbegehungsgefahr ab und forderte von mir eine Unterlassungserklärung sowie die Übernahme von Anwaltskosten.

Christian Bläul sitzt im Landgericht. Über ihm ist Schrift zu sehen „Museum nicht betreten kostet mehr als 1000 €“

Vergleich: ich muss zahlen, obwohl ich nichts Falsches getan habe - 1.366,05 € weg - Teil 2/3

22.10.2024

Heute um 10 Uhr begann die Güteverhandlung zu einem außergewöhnlichen Zivilverfahren: Ich habe nie an einer Aktion in einem Museum teilgenommen. Dennoch sollte ich 1135 € bezahlen und versprechen, das zu unterlassen. Mehr Hintergrund und Dokumente dazu findest du in Teil 1. Außerdem gibt es das Audio-Interview in Teil 3. Das große Überthema ist Klimaschutz.

Christian Bläul auf dem Weg in den Verhandlungssaal im Dresdner Landgericht; Quelle Monika Löffler

Dresdner Neuste Nachrichten: Bläul verspricht in Dresden: „Werde mich nicht an Gemälden festkleben“

22.10.2024

Ich habe im Mai 2023 eine Unterlassungserklärung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) erhalten. Darin sollte ich mich verpflichten, keine Gemälde oder anderen Kunstwerke zu beschädigen oder mich daran festzukleben. Hintergrund war die Sorge der SKD, dass es im Umfeld der Klimaproteste der „Letzten Generation“ auch zu solchen Aktionen kommen könnte, obwohl ich selbst mich nie an Kunstwerken festgeklebt habe.

Christian Bläul vor einer Tür im Landgericht Dresden; Foto von Olaf Rentsch

BILD: Klimakleber darf sich nicht an Kunst kleben

22.10.2024

Der BILD-Artikel beschreibt ein Verfahren, in dem mich der Freistaat Sachsen im Namen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden auf Abgabe einer Unterlassungserklärung in Anspruch nahm. Zutreffend ist, dass ich nie an einem Kunstwerk geklebt habe und vor Gericht erklärt habe, dass ich das auch nicht vorhatte. Nicht zutreffend ist die Darstellung, ich hätte „unzählige Verurteilungen“ erhalten – rechtskräftig verurteilt wurde ich genau dreimal.