Hier geht es um einen Zivilprozess mit den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden im Zusammenhang mit Klimaschutzprotesten. Auslöser war mein Interview, in dem ich eine bestimmte Protestform nicht ausdrücklich ausgeschlossen habe, obwohl ich selbst nie vorhatte, mich in Museen festzukleben. Die SKD leitete daraus eine sogenannte Erstbegehungsgefahr ab und forderte von mir eine Unterlassungserklärung sowie die Übernahme von Anwaltskosten. Ich habe erklärt, dass mein Engagement dem Klimaschutz gilt und meine damalige Aussage sich auf den politischen Kontext einer Organisation bezog, nicht auf eigene Handlungen in Museen. Vor Gericht wurde die Unterlassungsforderung grundsätzlich als zulässig angesehen, gleichzeitig wurde eine Einigung angeregt. Am Ende verzichtete der Freistaat auf die Kostenerstattung und ich habe die Unterlassungserklärung unterschrieben.
Pressearbeit
Ich bin gelegentlich mit Journalistinnen und Journalisten im Kontakt, um zu politische Themen wie Klimaschutz und sozioökonomische Gerechtigkeit zu sprechen.
Eine unvollständige Liste von Artikeln finden Sie hier.
🏷️ Kategorie: Staatlichen Kunstsammlungen
Hier sammle ich die Artikel zu dieser seltsamen Zivilklage.