Dresdner Klimaaktivist

Klimakleber darf sich nicht an Kunst kleben



Der folgende Online-Artikel wurde von BILD am 22.10.2024 veröffentlicht.


Christian Bläul vor einer Tür im Landgericht Dresden; Foto von Olaf Rentsch

Der BILD-Artikel beschreibt ein Verfahren, in dem mich der Freistaat Sachsen im Namen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden auf Abgabe einer Unterlassungserklärung in Anspruch nahm. Zutreffend ist, dass ich nie an einem Kunstwerk geklebt habe und vor Gericht erklärt habe, dass ich das auch nicht vorhatte. Nicht zutreffend ist die Darstellung, ich hätte „unzählige Verurteilungen“ erhalten – rechtskräftig verurteilt wurde ich genau dreimal. Die Unterlassungserklärung bezog sich auf eine angenommene Erstbegehungsgefahr nach früheren öffentlichen Aussagen und nicht auf eine konkrete Museumsaktion meinerseits. Am Ende wurde ein Vergleich geschlossen: Die Anwaltskosten wurden nicht weiter verfolgt und ich unterschrieb die Erklärung. Der Artikel erwähnt außerdem eine frühere Aktion an der Sixtinischen Madonna; beteiligt waren Maike und Jakob. Ich sehe die beiden nicht als „Chaoten“, sondern als mutige und selbstlose Menschen.

Pressearbeit

Ich bin gelegentlich mit Journalistinnen und Journalisten im Kontakt, um zu politische Themen wie Klimaschutz und sozioökonomische Gerechtigkeit zu sprechen.

Eine unvollständige Liste von Artikeln finden Sie hier.

🏷️ Kategorie: Staatlichen Kunstsammlungen

Hier sammle ich die Artikel zu dieser seltsamen Zivilklage.

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