Es ist meine Überzeugung, dass wir in Deutschland zu wenige Maßnahmen ergreifen, um die Klimakatastophe zu bremsen. Konkret geht es uns um ein Gesetz zum Eindämmen von Lebensmittelverschwendung durch Supermärkte. Daher haben wir am 21.02.2022 in Hamburg die Köhlbrandbrücke blockiert - dem wichtigsten Zugang zum Hamburger Hafen. Es war ein sehr kalter Februartag. Bei unserem ersten Protest des Tages war es 1 °C kalt. Trotz mehrerer Jacken und langer Unterhose unter meiner roten Fogo do Ritmo-Hose war ich nach 2 Stunden komplett durchgefroren. Dennoch sind wir nach dem Kleber-Lösen und kurzem Aufwärmen direkt wieder im Hafengelände auf die Straße gegangen.
Polizei und Staatsanwaltschaft werfen mir vor, eine gemeinschaftliche Nötigung begangen zu haben. Richter Ketels sieht das anders und hat den Erlass des am 11.10.2023 beantragten Strafbefehls abgelehnt - siehe Anhang.
Richter Ketels schreibt unter anderem:
Konkrete Beeinträchtigungen über den vergleichsweise geringfügigen Zeitverlust hinaus konnten nach Aktenlage nicht festgestellt werden. Weder konnte eine Person ermittelt werden, die darüber hinaus konkret beeinträchtigt wurde. Noch erschien unter Zugrundelegung der fotografischen Dokumentation des Tatgeschehens auf der Fahrbahnseite, auf der sich der Angeschuldigte Christian Bläul befand, eine Aufstauung des Verkehrs überhaupt erforderlich. Die nachträgliche Ermittlung weiterer Beeinträchtigungen ist auch angesichts Zeitablaufs seit Tatbegehung nicht zu erwarten. Unter Berücksichtigung, dass das kommunikative Anliegen jedenfalls zu einem erheblichen Teil auch die Verkehrsteilnehmenden und den konkreten Versammlungsort betraf, erscheint das Verhalten des Angeschuldigten nicht verwerflich im Sinne einer notwendigen Ahndung durch das Strafrecht. Mag es aus rechtspolitischen Gründen wünschenswert sein, Verhaltensweisen wie die des Angeschuldigten vermeiden zu wollen und — wie dargetan -in vielen Fällen der sog. Klimakleber eine strafrechtliche Ahndung geboten sein, liegt vorliegend ein Verhalten, das Sanktionierung durch das Strafrecht bedarf, nicht vor.
Kostenlos war die Blockade für uns natürlich nicht. Ich hatte bereits hier berichtet, dass die Polizei Gebührenbescheide geschickt hat. Gegen den Nichterlass kann der Staatsanwalt das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen. Dann würde das Landgericht die Entscheidung von Richter Ketels überprüfen.
Einige meiner Verfahren wurden indessen nach § 154 StPO eingestellt. Bei anderen wurde, wie hier, der Erlass eines Strafbefehls abgelehnt, zum Beispiel hier.