
Schnellverfahren: erster Verhandlungstag bleibt ohne Urteil
Heute stand ich vor dem Amtsgericht Tiergarten, weil mir § 113 Abs. 1 vorgeworfen wird: Ich hätte mit Gewalt Widerstand gegen die Polizei leistet. Gemeint ist das Ankleben. Obwohl heute alle Polizisten ausgesagt haben, dass ich bereits geklebt hatte, als sie mich gesehen haben, wird es als Gewalt gegen die Polizei vermutet. Dabei wurde in Freisprüchen klar argumentiert, dass zum Lösen nur Geduld nötig ist und dass Kleben nicht als Widerstand zu werten ist.